AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der FahrtechnikCenter Olpe GmbH

Die FahrtechnikCenter Olpe GmbH, Daimlerweg 2, 57462 Olpe
betreibt das Verkehrs-Sicherheits-Zentrum Olpe. Mit der Anmeldung
zu einem Fahrsicherheits-Training auf dem Gelände des
Verkehrs-Sicherheits-Zentrum Olpe oder dem Erwerb eines Gutscheines,
werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil A)
und die besonderen Teilnahmebedingungen (Teil B) für die Teilnahme
an Fahrsicherheits-Trainings anerkannt.

Teil A – Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich

Die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(Teil A) gelten für Verträge über Fahrsicherheits-Trainings sowie
über den Verkauf von Gutscheinen für Fahrsicherheits-Trainings
der

FahrtechnikCenter Olpe GmbH
Daimlerweg 2
57462 Olpe
Tel.: 02761 / 94791-0
Fax: 02761 / 94791-29
Email: info@vsz-olpe.de
Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE 247024429
Registergericht: Amtsgericht Siegen
Registernummer: HR B 8006
Sitz der Gesellschaft: Olpe
Geschäftsführer: Michael Springob

2. Vertragsabschluss

Ein Vertragsabschluss kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung
der FahrtechnikCenter Olpe GmbH zustande.

3. Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen

Kommt ein Vertrag über den Erwerb eines Gutscheines für ein
Fahrsicherheits-Training durch ein Haustürgeschäft gemäß § 312
Abs. 1 BGB oder als Fernabsatzvertrages nach § 312 b BGB
zustande, haben Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:

Sie können Ihre Vertragserklärung beim Kauf eines Gutscheins innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform, z. B.
Brief, Fax, Email oder – wenn Ihnen der Gutschein vor Fristablauf
überlassen wird – auch durch Rücksendung des Gutscheines
widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufs oder des Gutscheins.

Der Widerruf ist zu richten an:

FahrtechnikCenter Olpe GmbH
Daimlerweg 2
57462 Olpe
Fax: 02761/94791-29
Email: info@vsz-olpe.de

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen
(z. B. Zinsen) herauszugeben.

Besondere Hinweise:

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden
Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist,
bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Das Widerrufsrecht
erlischt damit, wenn der Gutschein eingelöst wird.

4. Preise

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung bzw. zum Zeitpunkt des
Erwerbs des Gutscheins angegebenen Preise.

5. Zahlung

Die bei der Buchung angegebene Teilnehmergebühr bzw. der
Preis für den Gutschein, ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb
von 14 Tagen, bei der Buchung eines Fahrsicherheits-Trainings,
aber spätestens 8 Tage vor dem bestätigten Trainingsbeginn zu
bezahlen. Ratenzahlung ist ausgeschlossen.

Bei fehlender oder nicht rechtzeitiger Zahlung (Zahlungsverzug) ist
die FahrtechnikCenter Olpe GmbH berechtigt, neben den gesetzlichen
Verzugszinsen bei Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 € zu
verlangen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens ist
damit nicht ausgeschlossen. Der Anspruch auf Zahlung des Rechnungsbetrags
entfällt nicht, wenn der Trainingsbeginn oder das Training aus Gründen,
die die FahrtechnikCenter Olpe GmbH nicht zu vertreten hat, verpasst
wird. Unbeschadet bleibt das Recht, der FahrtechnikCenter Olpe
GmbH nachzuweisen, dass durch den Nichtantritt ein geringerer
Schaden entstanden ist.

6. Absagen/Abruch des Fahrsicherheits-Trainings

Bei Absagen des Fahrsicherheits-Trainings durch die FahrtechnikCenter
Olpe GmbH oder den von ihm beauftragten Ausbildungsleiter
aus organisatorischen oder sonstigen Gründen (z. B.
Wetterverhältnisse), wird der gezahlte Rechnungsbetrag voll erstattet.
Wird das FahrsicherheitsTraining nach Trainingsbeginn
abgebrochen, erhält der Teilnehmer eine anteilige Erstattung.

7. Verbindlichkeit der Buchung/Stornokostenschutz

Die bestätigte Buchung eines zu einem bestimmten Zeitpunkt
stattfindenden Fahrsicherheits-Trainings ist verbindlich. Die nachträgliche
Änderung eines gebuchten Termins ist nicht möglich. Es werden 100 % Stornogebühren fällig.

Wenn bei der Buchung der Stornokostenschutz in Anspruch genommen
worden ist, besteht einmal die Möglichkeit, einen Termin
eines Fahrsicherheits-Trainings umzubuchen bzw. zu stornieren.
Der Stornokostenschutz gilt nur für unvorhergesehene Ereignisse.
Ein unvorhergesehenes Ereignis liegt vor, wenn das Fahrzeug, mit
dem das Fahrsicherheits-Training durchgeführt werden soll, wegen
eines Unfalls, einer Panne oder eines sonstigen Schadenseintritts
nicht zur Verfügung steht. Außerdem liegt ein außergewöhnliches
Ereignis vor, wenn der Teilnehmer am Termin des Fahrsicherheits-
Trainings erkrankt ist.

Der Stornokostenschutz wird gewährt, wenn entsprechende
Nachweise, wie Unfallmitteilung, Werkstattrechnung, ärztliches
Attest etc. vorgelegt werden. Im Falle der Umbuchung findet das
Fahrsicherheits-Training dann an dem neu vereinbarten Termin
statt. Im Falle der Stornierung zahlt die FahrtechnikCenter Olpe
GmbH den Rechnungsbetrag abzgl. der Gebühr für den Stornokostenschutz.

Die Inanspruchnahme des Stornokostenschutzes ist für ADAC-Mitglieder
für ausgewählte Produkte (siehe Produktbeschreibung) einmalig inklusive.

8. Haftung

Die Teilnahme an Fahrsicherheits-Trainings der FahtechnikCenter
Olpe GmbH erfolgt auf eigenes Risiko. Die FahrtechnikCenter
Olpe GmbH haftet nicht für Schäden, die durch das eigene Fahrzeug
verursacht werden bzw. am eigenen Fahrzeug entstehen.

Die Haftung der FahrtechnikCenter Olpe GmbH für von ihm oder
seinem Beauftragten verschuldete Schäden ist für Personen-,
Sach- und Vermögensschäden auf max. 2,5 Mio. Euro je Schadensereignis
beschränkt. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen,
es sei denn, es handelt sich entweder um Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruhen, oder aber um solche Schäden,
die üblicher- und typischerweise über eine vom Veranstalter abzuschließende
Haftpflichtversicherung zu angemessenen Bedingungen
versicherbar sind.

Das gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden,
vor oder bei Vertragsabschluss, Verletzung von Nebenpflichten
und Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.
Schadensfälle während eines Fahrsicherheits-Trainings sind dem
Ausbildungsleiter unmittelbar zu melden. Jedenfalls muss die
Meldung vor Verlassen des Geländes des Verkehrs-Sicherheits-
Zentrum Olpe abgegeben werden.

9. Teilnehmerdaten/Fotos

Die personenbezogenen Daten, die bei der Buchung eines Fahrsicherheits-
Trainings oder bei dem Erwerb eines Gutscheins, oder
bei Durchführung eines Fahrsicherheits-Trainings der FahrtechnikCenter
Olpe GmbH bekannt werden, werden von ihr gespeichert
und nur zweckbestimmt zur Erfüllung der vereinbarten Leistung
genutzt. Eine weitere Nutzung der personenbezogenen Daten
erfolgt nur bei Vorliegen einer Einwilligung nach § 4a BDSG.

Die FahrtechnikCenter Olpe GmbH ist berechtigt, während der
Durchführung von Fahrsicherheits-Trainings Lichtbild- und Videoaufnahmen
anzufertigen. Eine Veröffentlichung erfolgt nur, wenn
eine schriftliche Einwilligung der abgebildeten Personen vorliegt.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.
Unter Kaufleuten gilt der Gerichtsstaind Olpe als vereinbart.

Teil B – Besondere Teilnahmebedingungen

Die nachfolgenden besonderen Teilnahmebedingungen gelten für
die Teilnahme bei Fahrsicherheits-rainings auf dem Gelände des
Verkehrs-Sicherheits-Zentrum Olpe, Daimlerweg 2, 57462 Olpe.

1. Fahrzeug

Das Fahrzeug muss zum Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß
versichert sein. Es muss sich in einem verkehrssicheren
Zustand befinden und insbesondere genügend Reifenprofil
(mind. 3 mm) aufweisen.

Bei einem Pkw Fahrsicherheits-Training erfolgt die Teilnahme in
der Regel mit dem eigenen Fahrzeug. Max. 2 Teilnehmer können
mit einem Fahrzeug an dem Fahrsicherheits-Training teilnehmen.

2. Motorrad Fahrsicherheits-Trainings

Die Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie eine komplette Motorradschutzkleidung
sowie einen nach der StVO zugelassenen Integralhelm,
Motorradhandschuhe und Motorradstiefel tragen.

An einem Motorrad Wiederholer-Training können Sie nur
teilnehmen, wenn Sie innerhalb der letzten 3 Jahre an einem
Fahrsicherheits-Training gemäß DVR-Richtlinien teilgenommen
haben. Der Nachweis ist bis spätestens zu Beginn des Trainings
zu erbringen.

3. Fahrtüchtigkeit

Sie verpflichten sich, während des Fahrsicherheits-Trainings nicht
unter Einfluss von Drogen, Alkohol, Medikamenten oder anderen
berauschenden Mitteln, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen
oder beeinträchtigen können, zu stehen.

4. Fahrerlaubnis

Sie versichern, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, die für das
eingesetzte Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben ist, zu sein.

Bei dem Programm „Begleitetes Fahren mit 17“, (BF17) kann der
angemeldete Teilnehmer nur zusammen mit der namentlich in der
Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson am Pkw Fahrsicherheits-
Training teilnehmen.

5. Anweisung des Ausbildungsleiters

Anweisungen des Ausbildungsleiters ist während des Trainings
Folge zu leisten.

6. StVo

Auf dem Gelände gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung
(StVO.)

7. Ausschluss vom Training

Sollten Sie eine oder mehrere der vorgeschriebenen Bedingungen
nicht erfüllen oder gegen sie verstoßen, ist die FahrtechnikCenter
Olpe GmbH oder der von ihm beauftragte Ausbildungsleiter berechtigt,
den Teilnehmer von dem Training auszuschließen. Ein
Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesem
Fall nicht.

8. Weitere Hinweise

Nach vorheriger Absprache kann für ein Pkw Fahrsicherheits-
Training ein Fahrzeug für € 70,00 zur Verfügung gestellt werden.
Dieses Fahrzeug ist haftpflichtversichert. Es besteht außerdem eine
Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von
1.000,00 €. Bei einer Beschädigung des Fahrzeugs ist von Ihnen bei
Eintritt des Versicherungsschutzes die Selbstbeteiligung zu bezahlen.
Liegt der Schaden unterhalb des Selbstbeteiligungsbetrags
von 1.000,00 €, ist der Schaden von Ihnen nach Vorlage des Nachweises
über die Reparaturkosten zu erstatten. Besteht kein Versicherungsschutz
aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, sind Sie
verpflichtet, den vollständigen Schaden am Fahrzeug zu ersetzen.

Lose Gegenstände (z. B. Werkzeugkästen, Getränkekästen etc.)
sollten vor Beginn des Fahrsicherheits-Trainings aus Sicherheitsgründen
aus dem Fahrzeug entfernt werden.

Bei Rückfragen sollte immer die Kunden-, Angebots- oder Rechnungsnummer
angegeben werden.

Olpe, Dezember 2020

FahrtechnikCenter Olpe GmbH
Daimlerweg 2
57462 Olpe
Tel. 02761/94791-0
Fax: 02761/94791-29
E-Mail: info@vsz-olpe.de
www.vsz-olpe.de